Die Frage ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein Wohnungskredit von der Steuer absetzen lässt, beschäftigt viele Besitzer einer Eigentumswohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es durchaus Möglich, die Zinsen für den Wohnungskredit von der Steuer abzusetzen, allerdings muss es sich dann um eine vermietet Wohnung handeln. Die Kreditzinsen für eine selbstbewohnte Eigentumswohnung lassen sich in der Regel nicht steuerlich geltend machen.

Vermietete Eigentumswohnung steuerlich absetzen

Generell gilt, dass in der Steuererklärung Ausgaben geltend gemacht werden können, die dazu führen, dass Einnahmen generiert werden. Kreditzinsen können also dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Einnahmen durch erzielt werden. Wenn ein Wohnungseigentümer die Zinsen für einen Wohnungskredit von der Steuer absetzen möchte, so muss die Wohnung vermietet sein.

Nur wenn das Finanzamt eine eindeutige Zuordnung der Kreditzinsen mit den daraus resultierenden Einkünften erkennbar ist, kann eine steuerliche Berücksichtigung erfolgen. Aus diesem Grund ist ein gesondertes Konto für die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung zu empfehlen (die Kontoführungsgebühren können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden).

Wenn durch eine Eigentumswohnung Mieteinnahmen erfolgen, so können die Kosten für einen Wohnungskredit steuerlich geltend gemacht werden. Diese können in der jährlichen Steuererklärung des Vermieters als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung kann ebenfalls als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass das Hausgeld vom Hausverwalter für das gemeinschaftliche Haus im entsprechenden Steuerjahr auch ausgegeben wurde.

Teilbewohnte Eigentumswohnung steuerlich absetzen

Die Kreditkosten für eine Eigentumswohnung die teilweise vermietet ist, können nur anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei muss eine genaue Aufteilung der Wohnfläche und der absetzungsfähigen Kosten erfolgen, damit das Finanzamt diese nachvollziehen kann.

Beispiel: Die gesamte Wohnfläche einer Eigentumswohnung beträgt 100qm, 50qm werden vom Wohnungsbesitzer untervermietet. Nun können die Anteilig anfallenden Zinsen für den Wohnungskredit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch die anteiligen Kosten für Verwaltung, Reparaturen etc. können dann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Unbewohnte Eigentumswohnung steuerlich absetzen

Eine unbewohnte Eigentumswohnung sorgt nicht nur für einen Mietausfall, sondern trotz leerstand fallen auch zahlreiche Kosten für die Wohnung an. Neben den laufenden Nebenkosten für Strom-, Wasser-, Heizung kommen auch die Kosten für Kreditzinsen oder Grundsteuer.
Wohungseigentümer können die Anfallenden Kosten für eine leerstehende Wohnung auch von der Steuer absetzen. Allerdings muss dem Finanzamt eine ernsthafte Einkunftserzielungsabsicht deutlich gemacht werden. Dazu können z.B. aktive Maßnahmen zur Vermietung (Anzeigen in Zeitungen und im Internet, die Beauftragung von einem Makler) aufgezeigt werden. Auch Wohnungsleerstand durch eine umfangreiche Renovierung oder Sanierung wird in der Regel vom Finanzamt anerkannt.

Hinweis: Wir empfehlen die persönliche Beratung durch einen Steuerberater bei allen Fragen zur Absetzbarkeit von Kreditzinsen von einem Wohnungskredit.